Was erwartet Sie in der Ergotherapie

Trennung

Das Erstgespräch:

Zum Erstgespräch benötigen wir zwingend die zugrunde liegende ärztliche Verordnung. Ansonsten wäre es hilfreich, wenn Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen (soweit vorhanden) zur Verfügung stellen.

Ärztliche Befunde und Bericht/Operationsberichte vor allem bei Handchirurgisch versorgten Patienten. Therapeutische Befunde und Berichte Evtl. Befreiungsausweis (Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung)

Therapieaufbau:

Das Erstgespräch

Zu Beginn der Therapie werden Erwartungen, Ziele und Wünsche mit Ihnen besprochen. In diesem Zusammenhang findet in der Regel eine erste Beratung und Befundung statt.

Bei Kinderbehandlungen ist es häufig sinnvoll, dass erste Treffen nur mit den Erziehungsberechtigten durchzuführen, damit Sie sich ganz in Ruhe auf das Gespräch konzentrieren und ihre Schwierigkeiten schildern können. Dies wird bei der Anmeldung abgeklärt.

Der Befund

In den ersten Stunden liegt der Fokus auf der Problemidentifikation. Je nach Krankheitsbild können verschiedene Fragebögen oder Test durchgeführt werden, um das Hauptproblem und den momentanen Stand festzustellen. Diese dienen auch dazu, Veränderungen im Verlauf der Behandlung zu messen.

Das Zwischengespräch

Hier werden nach einer gewissen Zeit die Behandlungsschwerpunkte, Fortschritte und Probleme verdeutlicht, Ziele überprüft und bei Bedarf neu gesetzt.

Das Behandlungsende

Haben Sie, oder Ihr Kind alle Ihre gesetzten Ziele erreicht und sind mit dem Ergebnis zufrieden, kann die Behandlung beendet werden.

Therapieberichte

Die erzielten Behandlungserfolge werden regelmäßig dem Arzt schriftlich mitgeteilt.

Zusatzleistungen

Alle Behandlungen können Sie auch privat in Anspruch nehmen. Dafür brauchen Sie eine Privatverordnung von Ihrem Arzt. Unsere Preise orientieren sich an den Sätzen Ihrer Krankenkasse.